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   BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14   

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BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14 (https://dejure.org/2015,22416)
BPatG, Entscheidung vom 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14 (https://dejure.org/2015,22416)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 24 W (pat) 572/14 (https://dejure.org/2015,22416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MOTORWORLD" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung "Motorworld" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig für Waren und Dienstleistungen im Bereich motorisierter Fahrzeuge

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MOTORWORLD" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

    Hiervon ausgehend besitzen Marken keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Hiervon ausgehend besitzen Marken keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH, GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Die Bezeichnung "MOTORWORLD" wird damit in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, die Bestandteil eines derartigen Angebots sein bzw. diesem Lebensbereich zugerechnet werden können, nicht als Hinweis auf eine bestimmte individuelle betriebliche Herkunft aufgefasst, sondern als ein beschreibender Hinweis darauf, dass diese aus einem durch die Sachangabe "MOTORWORLD" bestimmten Sortiment stammen bzw. dem Themenbereich "MOTORWORLD" zuzuordnen sind (ähnlich zu § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 16 - Rheinpark Center Neuss ; BPatG, Beschl. v. 11.3.2015, 29 W (pat) 511/13 - SCHLOSS SHOP HEIDELBERG; Beschl. v. 6.11.2002, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt, beide verfügbar über PAVIS PROMA; m. w. N. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 86).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (vgl. BGH, a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH, GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608 Rn. 59 - EUROHYPO; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 09.06.2015 - 24 W (pat) 572/14
    Andernfalls wäre es möglich, das für eine bestimmte Ware bestehende Eintragungshindernis durch Anmeldung der Marke für einen entsprechend weit gefassten Warenoberbegriff zu umgehen (vgl. BGH, GRUR 2002, 261, 262 - AC; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 37).
  • BPatG, 11.03.2015 - 29 W (pat) 511/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHLOSS SHOP HEIDELBERG (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 256/03
  • BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 547/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MOTORWORLD BULLETIN (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Begriff MOTORWORLD setzt sich wiederum zusammen aus den Begriffen "MOTOR" und "WORLD" und wird von den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres im Sinn von "Motorwelt" verstanden (vgl. so schon BPatG 24 W (pat) 572/14 - Motorworld).

    Wie das Bundespatentgericht bereits mit Entscheidung vom 9. Juni 2015 (BPatG 24 W (pat) 572/14 - Motorworld) festgestellt hat - und wie auch die Anmelderin nicht ernsthaft in Abrede stellt - versteht der Verkehr die sprachüblich gebildete Bezeichnung MOTORWORLD somit in erster Linie als gattungsmäßigen Hinweis auf ein umfassendes bzw. umfangreiches Waren- und/oder Dienstleistungsangebot rund um Motoren und motorbetriebene Geräte, insbesondere Kraftfahrzeuge, oder - je nach Sachzusammenhang - als eine auf diese Gebiete bezogene thematische Angabe.

    Die Bezeichnung MOTORWORLD wird damit in Bezug auf solche Waren und Dienstleistungen, die Bestandteil eines derartigen Angebots sein bzw. diesem Lebensbereich zugerechnet werden können, nicht als Hinweis auf eine bestimmte individuelle betriebliche Herkunft aufgefasst, sondern als ein beschreibender Hinweis darauf, dass diese aus einem durch die Sachangabe "MOTORWORLD" bestimmten Sortiment stammen bzw. dem Themenbereich "MOTORWORLD" zuzuordnen sind (vgl. so schon BPatG 24 W (pat) 572/14 - Motorworld m. w. N.).

  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 543/20

    In der Beschwerdesache...hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des

    Denn das englische Substantiv "world" für "Welt; Erde" gehört ebenfalls zum Grundwortschatz (Weis, a. a. O., S. 115) und wird in Verbindung mit einer branchen- oder warenbezogenen Angabe regelmäßig zur Bezeichnung eines breit gefassten Angebots im Sinne einer tatsächlichen oder virtuellen Vertriebsstätte benutzt und nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens verstanden (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/17 - fantastic world of bottles; 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
  • BPatG, 29.03.2017 - 29 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "RETROWELT" - keine Unterscheidungskraft

    Zudem bezeichnet "Welt" im Sinne von "Bereich/Sphäre" in Kombinationen mit einer Sachangabe eine bestimmte fachliche Ausrichtung eines Angebots bzw. ein umfassendes Sortiment oder umfassendes Produkt- und Leistungsangebot zu einem bestimmten Themenbereich (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.06.2015, 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; Beschluss vom 12.06.2012, 27 W (pat) 526/11 - OstseeWelten; Beschluss vom 21.06.2010, 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; Beschluss vom 17.06.1998, 32 W (pat) 143/97 - BADEWELT; Beschluss vom 16.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 19.10.1998, 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; Beschluss vom 11.12.2012, 33 W (pat) 20/11 - Agriworld; 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world sowie EuG T-0056/15, 18.10.2016 - BRAUWELT; EUIPO R0769/09, 05.08.2009 - GAME WORLD).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 513/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "the fantastic world of bottles" - fehlende

    Das Anmeldezeichen reiht sich zwanglos ein in die Vielzahl vergleichbarer, bereits gebräuchlicher, unter Verwendung des deutschen Wortes "Welt" oder des entsprechenden englischen Wortes "world" gebildeter Bezeichnungen, mit denen unter Voran- oder Nachstellung einer Warenbenennung auf die räumliche Größe der Angebotsstätte und/oder eine große Auswahl von Waren hingewiesen wird, und die der Verkehr deshalb jedenfalls dann nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens versteht, soweit sie für solche Waren verwendet werden, die in der Verkaufsstättenbezeichnung ausdrücklich benannt sind oder die mit diesen Waren in engem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
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